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Kreishandwerkerschaften stellen gemeinsame Liste auf

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Kreishandwerkerschaften stellen gemeinsame Liste auf

Handwerkskammer: Neue Vollversammlung wird am 26. Oktober bestimmt

Von Andreas Schröder

Am 26. Oktober 2014 wählen die Mitglieder der Handwerkskammer Rheinhessen eine neue Vollversammlung. Insgesamt 24 Sitze sind zu besetzen, davon 16 mit Arbeitgebern, also Betriebsinhabern und selbständigen Handwerkern, und acht mit Arbeitnehmern. Für jeden Sitz werden zusätzlich zwei Stellvertreter gewählt. Die erste und eine der wichtigsten Aufgaben der neuen Vollversammlung wird es sein, einen neuen Vorstand und einen neuen Präsidenten in geheimer Wahl zu bestimmen. Denn das derzeitige Gesicht des rheinhessischen Handwerks, Kammerpräsident Karl Josef Wirges, wird nicht erneut antreten.

Zumindest auf Arbeitgeberseite stehen die Chancen nach derzeitigem Stand der Dinge gut, dass die 16 Sitze der Vollversammlung ohne strittige Wahl besetzt werden können. Denn die beiden Kreishandwerkerschaften des Kammerbezirks, Mainz-Bingen und Alzey-Worms, haben beschlossen, mit einer gemeinsamen Liste zur Wahl anzutreten. Das gaben die Kreishandwerksmeister Felix Harth und Bernd Kiefer bei einer Informationsveranstaltung  der Kreishandwerkerschaften zur Wahl Mitte Januar bekannt.

Derzeit habe man eine „rudimentäre Liste“, so die Kreishandwerksmeister. Zu der Frage, welche Namen bereits darauf zu finden seien, wollte man sich aber nicht äußern. Auf Kandidaten für das Amt des Präsidenten und den restlichen achtköpfigen Vorstand habe man sich nicht festgelegt. „Das überlassen wir denen, die in der nächsten Vollversammlung sitzen.“ Und Kiefer ergänzte: „Wir hoffen, dass wir ohne strittige Wahl auskommen.“

Derzeit gehe es den Kreishandwerkerschaften vor allem darum, junge und frische Kandidaten für die gemeinsame Liste zu finden. Wie Felix Harth am Rande der Veranstaltung in den Räumlichkeiten der Handwerkskammer einräumte, habe man noch keine 48 Namen für die gemeinsame Arbeitgeberliste zusammen. Ob es zu einer strittigen Wahl kommen wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Denn jede natürliche oder juristische Person, die Mitglied der Handwerkskammer Rheinhessen ist, hat das Recht, eine Liste zur Wahl einzureichen. Stichtag hierfür ist der 19. September. Kandidaten müssen spätesten bis zum 15. August eine Bescheinigung über die Wählbarkeit bei der Kammer beantragt haben.

Wie eine Kammerwahl im Detail abläuft, lesen Sie auf der folgenden Seite. Spezifische Informationen und Termine zur Wahl in Rheinhessen gibt es unter hwk.de.

Andreas Schröder

Landeskorrespondent Rheinland-Pfalz

Steffie Grebert, 24. Februar 2014

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