Kreishandwerkerschaft Mainz-Bingen
Zur Zeit unser wichtigstes Werkzeug: die Maske!
Kostenlose Abgabe von FFP2-Masken und OP-Masken in Ihrer Kreishandwerkerschaft Mainz-Bingen!
(solange der Vorrat reicht)
Gemäß der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 22.01.2021, sind ab dem 25.01.2021 u.a. in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen (§ 5 der v.g. Verordnung) medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) oder eine Maske des Standards KN 95 / N 95 oder FFP2 zu tragen.
Die Kreishandwerkerschaft Mainz-Bingen hat für Ihre Innungsbetriebe eine größere Menge der oben genannten Masken bestellt und gibt diese – kostenlos, in einer realistischen Menge und solange der Vorrat reicht – an die Innungsbetriebe ab, sodass z.B. ein Vorrat im PKW, Firmenfahrzeug, Schreibtisch, Empfang/Eingangsbereich eingerichtet werden kann.
Bitte teilen Sie uns einfach per Mail an info@khs-mainz-bingen.de die gewünschte Anzahl an OP- oder FFP2-Masken, sowie Ihre Kontaktdaten mit.
Wir stimmen dann zeitnah mit Ihnen einen Abholtermin ab. Selbstverständlich wird hierbei von uns auf die Einhaltung der derzeit bestehenden Hygienebestimmungen geachtet.
Mit dieser Aktion möchten wir unsere Innungsbetriebe, deren Betriebsinhaber, Mitarbeiter und Auszubildende in dieser derzeit angespannten Situation unterstützen und schützen.
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihre Kreishandwerkerschaft Mainz-Bingen
Jean-Marie Manzke, 10. Februar 2021