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Kreishandwerkerschaft Mainz-Bingen

Einladung zum Verbraucherrechtstag

 

Einladung zum Verbraucherrechtstag

„Das neue Baurecht – Vertragsfallen und Schäden vermeiden“

 

 

Die eigenen vier Wände sind für viele Menschen der größte Traum und gleichzeitig die größte Investition im Leben. Damit der Weg ins Eigenheim nicht zum finanziellen Albtraum wird, sollte er wohlüberlegt und gut geplant sein. Viele Bauherren und Käufer von Wohneigentum fürchten Mängel und damit verbundenen jahrelangen Ärger. Das neue Baurecht, das seit Januar 2018 gültig ist, soll den Verbraucher stärker schützen. Was genau hat sich geändert? Was müssen Bauherren beachten? Die Verträge mit Bauträgern, Architekten und Handwerkern sind oft kompliziert, schließlich treten Baumängel oft erst nach Jahren zutage. Auf welche Klauseln in Bauverträgen sollten Bauwillige achten? Was ist wichtig bei der Abnahme? Und was ist zu tun, wenn Mängel auftreten?

 

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz lädt alle interessierten Bürger und Rechtsanwälte ein, um die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Das neue Baurecht“ zu diskutieren bei dem:

 

Verbraucherrechtstag „Das neue Baurecht“

am Dienstag, 19.03.2019 um 17:30 Uhr

Erbacher Hof, Grebenstraße 24-26, 55116 Mainz

Der Eintritt ist frei!

 

Es referieren:

 

Rechtsanwältin Nina Janßen, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Kurzvortrag: „Das neue Baurecht: Die wichtigsten Änderungen für den Verbraucher“

 

Rechtsanwalt Dr. Burkhard Hermann, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Kurzvortrag: „Beweissicherung und Schadenersatz“

 

Rechtsanwalt Christoph Schöll, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Kurzvortrag: „Die Abnahme des Sonder- und Gemeinschaftseigentums beim Erwerb einer Eigentumswohnung“

 

Moderation: Paul Lassay/Allgemeine Zeitung

 

Wir freuen uns auf Sie.

 

 

Ihre Anmeldung richten Sie bitte an:

 

AzetPR, Presseagentur der Rechtsanwaltskammer Koblenz, Daniela Listing, listing@azetpr.com, 040/41 32 70 12.

Jean-Marie Manzke, 4. Februar 2019

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