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Seit dem 1. Juni gilt der Handwerkerparkausausweis der Region Frankfurt / Rhein-Main auch in Worms. Dort kann er bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Im Rathaus wurde das neue Angebot nun vorgestellt.

Freuen sich auf den Handwerkerparkausweis (von links) Rüdiger Bernhard (Prokurist ivm GmbH), Bernhard Raiß (stellv. Abteilungsleiter Verkehrsbehörde), Anja Obermann (Hauptgeschäftsführerin HWK Rheinhessen), Dirk Egner (Geschäftsführer KHS Alzey-Worms), Bernd Kiefer (Kreishandwerksmeister), Bürgermeisterin Stephanie Lohr, Angelika Zezyk (Bereichsleiterin Bereich 3), Oliver Stojiljkovic (Abteilungsleiter wfg), Volker Klotz (Wormser Handwerker) und Daniel Scheirich (Projektleiter wfg).
© Fotograf: Stadt Worms

Ausweitung ist eine lang ersehnte Verbesserung
Handwerksbetriebe mit Sitz in den Landkreisen Miltenberg, Aschaffenburg und Bad Kissingen sowie in den Städten Aschaffenburg und Worms können seit dem 1. Juni 2023 den Handwerkerparkausausweis Region Frankfurt / Rhein-Main erhalten. Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zum Parken in insgesamt 334 Kommunen in der Metropolregion Frankfurt / Rhein-Main, wenn Unternehmen dort Handwerksdienstleistungen durchführen. Der Handwerker-Parkausweis stellt für im Großraum Frankfurt / Rhein-Main tätige Unternehmen eine wichtige Erleichterung ihrer betrieblichen Mobilität dar.
Anlässlich der Ausweitung des Geltungsbereichs des regionalen Handwerkerparkausweises Frankfurt / Rhein-Main für Worms stellten die Beteiligten das Projekt am Donnerstag, 29.06.2023, in Worms offiziell vor.
Neben Bürgermeisterin Stephanie Lohr waren Vertreter der Handwerkskammer Rheinhessen, des Integrierten Verkehrs- und Mobilitätsmanagements Region Frankfurt RheinMain sowie der Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms anwesend.

Bürgermeisterin Stephanie Lohr erläuterte die Bedeutung des Handwerkerparkausweises:
„Die Stadt Worms als attraktiver Handels- und Wirtschaftsstandort begrüßt die Ausweitung
des regionalen Handwerkerparkausweises seit dem 01. Juni 2023 auf die gesamte Region
Frankfurt RheinMain. Diese Ausweitung ist eine lang ersehnte Verbesserung für die in
Worms ansässigen, regionsweit tätigen Handwerksbetriebe. Diese können ab sofort bei der
Straßenverkehrsbehörde in Worms eine ein Jahr gültige Ausnahmegenehmigung beantragen,
die in der gesamten Region Frankfurt RheinMain anerkannt wird.“ Die Bürgermeisterin fuhr
fort: „Wir bedanken uns bei der IVM Frankfurt RheinMain, die die Einführung des regionalen
Handwerkerparkausweises zwischen den Kommunen und Regionen koordiniert und dafür
sorgt, dass der Handwerkerparkausweis in der Region bei den zuständigen Stellen anerkannt
wird.“

Hintergrund
Bereits seit 2006 gibt es den Handwerkerparkausweis Region Frankfurt / Rhein-Main, dessen
Geltungsbereich nun erweitert wurde. Künftig können auch Betriebe mit Sitz in den
beteiligten Städten und Landkreisen in Bayern, die im Großraum Frankfurt / Rhein-Main tätig
sind, ebenfalls diesen Ausweis beantragen. Zur erfolgreichen Ausweitung des
Geltungsbereichs trug maßgeblich auch das Länderübergreifende Strategieforum Frankfurt /
RheinMain bei, das u.a. mit Beteiligung der Landesregierungen aus Hessen, Bayern und
Rheinland-Pfalz die Basis für die Ausweitung der Gebietskulisse auf bayerische Kommunen
legte.

Service
Weitere Informationen zum Geltungsbereich, den Regelungen und die Kontakte der
ausstellenden Stellen finden Sie auch auf der Webseite der ivm unter Webseite der ivm.
Informationen und das Antragsformular erhalten Sie in unserem Online-Bürgerservice, dort
finden sich auch Informationen zum Handwerkerparkausweis für die Metropolregion Rhein-
Neckar (MRN), der ebenfalls in Worms gültig ist:

Kontakt
Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain
weitere Informationen

Kontakt
Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar (MRN)
weitere Informationen

Quelle: Stadt Worms / Pressestelle

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